Beispielberechnungen:
guter Rat muss nicht teuer sein

Notarielle Urkunden haben häufig handfeste Kostenvorteile:  So ersetzt das vom Notar beurkundete Testament in der Regel den ansonsten erforderlichen Erbschein. Der Erb­schein kostet aber im Ergebnis fast doppelt so viel wie Beratung, Entwurf sowie Beurkundung des Testaments durch den Notar.

Dabei erteilen wir Notare nicht nur professionellen Rat hinsichtlich Erbeinsetzung, Vermächtnissen und Tei­lungs­an­ord­nun­gen, sondern errichten darüber eine öffentliche Ur­kun­de mit besonderer Beweiskraft. So wird sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung nicht verschwindet und im Todesfall aufgefunden wird.

Gebühren für den Entwurf einer Urkunde werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn es nicht zur Beurkundung durch den Notar kommt.

Fertigt ein Dritter, z.B. ein Rechtsanwalt, einen Entwurf, so fällt auch in diesem Fall die übliche Beurkundungsgebühr an.

Auf notar.de, dem Informationsportal der Bundes­notarkammer, finden Sie konkrete Berechnungs­beispiele zu Notarkosten. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall andere Auslagen entstehen können. Die dort aufgeführten Berechnungsbeispiele erfassen nur typische, wenn auch sorgfältig zu­sam­men­ge­stell­te Fallkonstellationen.

Aus versehentlichen Fehlern in den Berechnungsbeispielen können also gegenüber dem einzelnen Notar oder der Bun­des­no­tar­kam­mer keine Ansprüche hergeleitet werden.